Fragen und Antworten zum
«Ersatzbau Mehrzweckhalle Lütisburg» (MZH)
Fragen zu den Bewilligungsverfahren
Im November 2024, nach Ablehnung der Abstimmungsbeschwerde durch das Bau- und Umweltdepartement SG, wurde die Zeitplanung für den Bau der Mehrzweckhalle neu erstellt. Der Schulrat musste abwägen, welches das kostengünstigste und effizienteste Vorgehen ist. Um die Arbeiten möglichst gut am Schulbetrieb vorbeizubringen, die Hallenschliessung möglichst kurz zu halten und schlussendlich, um Kosten zu sparen, hat der Schulrat entschieden, so schnell wie möglich die Eingabe Hallenabbruch einzureichen und parallel zu diesem Bewilligungsverfahren an der eigentlichen Baueingabe weiterzuarbeiten. So hätte die Zeit für die Prüfung der Baubewilligung für die Schadstoffsanierung und den Rückbau der Halle genutzt werden können. Dadurch wäre es möglich gewesen, die Rohbauten vor dem Winter zu erstellen und die Halle nach den Sommerferien 2026 dem Schulsport und den Vereinen zur Nutzung zu übergeben und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. Ohne das zweiteilige Verfahren wäre bei Erteilung der Baubewilligung je nach Jahreszeit bis zu einem weiteren halben Jahr verloren gegangen.
Das zweiteilige Verfahren ist rechtlich zulässig. Der Schulrat hat dazu Rücksprache mit einem Fachjuristen gehalten.
Nach der Abweisung der Abstimmungsbeschwerde durch das Departement des Intern im September 2024, musste zuerst die Rekursfrist abgewartet werden. Die Arbeiten konnten nicht sofort von 0 auf 100 wieder aufgenommen werden. Die Architekten und Ingenieure mussten die Arbeiten sechs Monate unterbrechen und haben andere Arbeiten angenommen. Anfang November liefen die Arbeiten mit Hochdruck wieder an. Die Erarbeitung einer Baubewilligung benötigt Zeit. Um die Zeit möglichst gut zu nutzen, wurde aber bereits Anfang Dezember das Gesuch um Erteilung der Bewilligung Abbruch eingereicht.
Ende November 2024 ging der Schulrat davon aus, dass die Baubewilligung gegen Ende Januar parat sein sollte. Das erwies sich als zu ambitioniert. Die letzten Arbeiten am Gesuch sind im März 2025 erfolgt. Auf Anraten eines Fachjuristen hat der Schulrat entschieden, zuerst den Entscheid der Gemeinde zu den Einsprachen abzuwarten, da es sich um zwei separate Verfahren handelt. Die Einsprachen wurden mit Schreiben vom 20. März abgewiesen. Der anschliessend ans Bau- und Umweltdepartement eingereichte Rekurs wurde Ende April abgeschrieben. Die Baubewilligung wurde Ende April 2025 eingereicht und die Visiere gestellt.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Als Kriterium zur Beurteilung der Betroffenheit dient in der Praxis die räumliche Distanz/Nähe zum Bauvorhaben bzw. zur Anlage. Zu den Gründen für die Einsprachen zum Hallenabbruch kann der Schulrat keine Stellung nehmen. Er kann nur versichern, dass die Baueingaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden und der Schulrat alles daransetzt, bewilligungsfähige Gesuche einzureichen. Für die Planerwahl wurde ein öffentlich ausgeschriebenes selektives Verfahren, unter externer Leitung von einer Fachjury durchgeführt. Die ARGE Bischoff / Stutz erhielt den Zuschlag für die Architektur und Bauleitung. Der erfahrene Architekt H. Bischoff hat bereits mehr als zwanzig Sport- und Mehrzweckhallen gebaut. Er führte auch unsere Schulraumerweiterung aus. Der Schulrat kennt somit seine Arbeit und ist mit dieser sehr zufrieden.
Der Schulrat gibt jederzeit gerne Auskunft zu allen Bereichen, wo er Auskunft geben darf, und nimmt Kritik und Anregungen ernst. Der Schulrat stand auch 2025 im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Turnhalle. Die Baukommission hat sie am 5. Januar und am 20. Mai zu Informationsanlässen eingeladen und das persönliche Gespräch angeboten.
Im März 2025 hat der Schulrat die Baueingabe zur Vorprüfung auf Vollständigkeit eingereicht. Nach Eingang der Bewilligung Abbruch wurde Ende April sofort die Baueingabe gemacht. Vom 6. Juni bis 19. Juni 2025 wurde sie öffentlich aufgelegt. Eine öffentliche Auflage findet erst statt, wenn das Gesuch vollständig ist. Im Rahmen des Einspracheverfahrens wurde im September 2025 eine detaillierte Umgebungsplanung verlangt. Diese wurde durch den Landschaftsarchitekten M. Klauser erstellt und Ende September eingereicht. Der detaillierte Umgebungsplan mit Anpassungen Kanalisationsplan wurde als Projektänderung vom 22. Oktober – 4. November 2025 öffentlich aufgelegt.
Fragen zum Vorgehen und zur Planung
Anfang Dezember 2024 wurde die Baueingabe Hallenabbruch eingereicht. Es konnte damit gerechnet werden, dass die Bewilligung Schadstoffsanierung und Hallenrückbau bis Anfang Februar 2025 vorliegt. Darauf hat der Schulrat die Planung ausgerichtet. Die Baubewilligung Abbruch wurde am 20. März 2025 erteilt. Es musste zuerst die Rekursfrist abgewartet werden, bevor die Vergaben gemacht werden konnten. Die Abbrucharbeiten konnten schlussendlich in den Sommerferien beginnen und im Herbst 2025 mehrheitlich abgeschlossen werden. Die letzten Abbrucharbeiten können aus statischen Gründen erst kurz vor dem Baubeginn gemacht werden.
Die Lütisburger Stimmbevölkerung hat im März 2024 das Projekt gutgeheissen. Der Schulrat ist verpflichtet, es umzusetzen. Er hat Ende 2024 eine sorgfältige Abwägung und Planung gemacht und dazu auch eine Aussensicht eingeholt. Es war sein Ziel, die neue Halle so rasch und so kostengünstige wie möglich zu realisieren und die Hallenschliessung so kurz wie möglich zu halten. Darauf war die Planung ausgelegt. Nachdem bereits das erste Bewilligungsverfahren für den Abbruch durch Einsprachen verzögert wurde, wiederholt sich dies nun leider für das Bewilligungsverfahren des Neubaus. Der Schulrat bedauert diese Verzögerungen sehr. Ohne Abstimmungsbeschwerden und Einsprachen könnte die Halle bereits in Betrieb sein.
Die Planung kann vielleicht als «Schönwetterplanung» kritisiert werden. Der Schulrat hat seine Planung bewusst auf die Schulkinder, die Vereine, die Kosten und den Volksentscheid vom März 2024 ausgerichtet und nicht auf längere Verzögerungen durch Einsprachen. Er steht zu seinen Entscheiden, die wohlüberlegt waren. Der Schulrat wollte den Kindern und den Vereinen zeitnah eine neue Halle zur Verfügung stellen. Er bedauert die jetzige Situation sehr.
Derzeit läuft der Schriftenwechsel zu den Einsprachen. Der Schulrat kann nicht abschätzen, wann die Bewilligung erteilt wird. Nach Erteilung der Bewilligung muss wiederum die Rekursfrist abgewartet werden. Der Schulrat hofft sehr, dass es anschliessend keine weiteren Verzögerungen gibt. Nach Ablauf der Rekursfrist können die notwendigen Detailplanungen, die Ausschreibungen und dann die Vergaben gemacht werden. Es ist nicht möglich derzeit eine Prognose abzugeben, wann der Baustart erfolgt.
Die Verzögerungen führen dazu, dass die Schule für den Sportunterricht länger einen Hallenersatz in den Nachbargemeinden und den Transport für die Klassen dahin finanzieren muss.
Ein Bauprojekt immer wieder stillzulegen und dann neu aufzunehmen, erfordert ebenfalls zusätzliche Mittel. Die stärksten Auswirkungen wird jedoch die Teuerung auf die Baukosten haben.
Fragen zu den Kosten und zur Finanzierung
In der Broschüre für die Abstimmung vom 03.03.2024 über den Baukredit wurde dazu folgendes kommuniziert:
Zur Finanzierung des Bauvorhabens mit einem Investitionsvolumen von 7.6 Mio. Franken wird die Primarschulgemeinde Lütisburg bei der Politischen Gemeinde Lütisburg ein Darlehen aufnehmen. Die Politische Gemeinde muss ihrerseits den benötigten Betrag vollumfänglich fremdfinanzieren, was Zinskosten von rund Fr. 133‘000 auslösen wird. Die Baukosten werden über die Investitionsrechnung gebucht. Nach Abschluss des Bauwerks werden die Ausgaben aktiviert und über 30 Jahre abgeschrieben. Somit muss mit Abschreibungen von Fr. 253‘000 pro Jahr gerechnet werden. Des Weiteren muss jährlich mit zusätzlichen Unterhaltskosten (inkl. Personalkosten) von rund Fr. 60‘000 gerechnet werden. Aufgrund der aktuell bekannten Rahmenbedingung muss für das geplante Bauprojekt isoliert betrachtet mit einer Steuerfusserhöhung von rund 15 % bis 17 % gerechnet werden.
Die Aufwendungen für die Verbreiterung und Hallenteilung werden durch die Spendengelder finanziert.
Fr. 600'000 an privaten Geldern stehen fix zur Verfügung (davon Fr. 200'000 Spenden des Turnvereins). Für die letzten Fr. 100’000 Spenden des privaten Geldgebers muss der Bedarf nach diesen Mitteln ausgewiesen werden (Verbreiterung / Unterteilbarkeit), deshalb kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden, wie viel der Fr. 700’000 Spendengelder eingesetzt werden können. Das hängt von den Vergaben ab. Wir wollen auf der sicheren Seite sein. Deshalb die Differenz von rund Fr. 100’000.
In den letzten Jahren haben wir alle von vergleichsweise tiefen Steuern in Lütisburg profitiert. 2021 wurde der Steuerfuss auf 115% gesenkt. Vor zehn Jahren betrug der Steuerfuss noch 145%. Nun muss unsere Infrastruktur erneuert werden, entsprechend steigt der Steuerfuss wieder an.
Für Unterhalt und Betrieb wurde mit 1.5% der Bausumme (Fr. 123'000) gerechnet. Werden die jetzigen Kosten abgezogen, ergeben sich die ausgewiesenen Mehrkosten von Fr. 60'000. In den ersten Jahren werden die Kosten tiefer sein, da bei einer neuen Halle kein grosser Unterhaltsaufwand ansteht.
Fragen zum Bauprojekt (Höhe der Halle, Zufahrt, PVE, Parkierung etc.)
Der Gemeinderat liess einen Bericht zur Einpassung des Projektes ins Ortsbild, welcher der materiellen Beurteilung des Baugesuchs dienen soll, erstellen. Dieser wurde am 21. Mai den Architekten und der Schulratspräsidentin vorgestellt.
Schulrat und Architekt haben zum Bericht schriftlich Stellung genommen und halten unter anderem fest, dass die neue Mehrzweckhalle sich gut in die Schulanlage und ins Ortsbild einfügt und die Bauvorschriften für die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingehalten werden.
Die jetzige Halle war stark sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. So war sie zum Beispiel nicht erdbebensicher gebaut. Eine Sanierung wäre mit sehr hohen Kosten verbunden gewesen, ohne dass ein Mehrwert entstanden wäre. Schul- und Gemeinderat waren sich daher einig, dass Lütisburg eine neue Mehrzweckhalle benötigt.
Die Bürgerschaft finanziert eine Einfachhalle. Die Kosten für die Verbreiterung und Unterteilung der Einfachhalle werden privat finanziert.
An der Schulbürgerversammlung vom März 2022 hat der Schulrat von der Bürgerschaft den Auftrag erhalten neben der Einfachhalle zusätzlich eine etwas breitere, unterteilbare Halle zu prüfen. Der Schulrat hat sich im Februar 2023 für die breitere Variante entschieden und folgendes festgehalten: Die Voraussetzungen für beide Varianten sind erfüllt, beide Varianten sind für den Schulbetrieb gleichwertig und die Baukosten für die öffentliche Hand identisch, die Mehrkosten für den Betrieb sind leicht höher, es geht kein zusätzlicher Pausenplatz verloren, da die Zusatzbreite auskragend ist. Der Gemeinderat unterstützte diesen Entscheid.
Nein. Bei der Planung eines Schulgebäudes ist es auch Aufgabe des Architekten, mögliche Zukunftsaussichten aufzuzeigen. Dies wurde auch bei der Schulraumerweiterung und dem bestehenden Schulhaus gemacht. Genauso verhält es sich mit dem Mehrzweckhallengebäude.
Es ist für die Zukunft wichtig, so zu planen und zu bauen, dass eine Erweiterung möglich wäre. Im Rahmen des Vorprojektes wurde ein Modell erstellt, bei dem der Architekt aufzeigte, wie eine solche Lösung aussehen könnte.
Mehr Schulraum würde die Schule Lütisburg benötigen, wenn die Absicht bestünde, die Liegenschaft Oberdorf zu verkaufen oder sich die Schülerzahlen so entwickeln, dass mehr als 10 – 11 Klassen gebildet werden müssten.
Schul- und Gemeinderat haben sich im Vorfeld zur Planung der Mehrzweckhalle mit diesem Thema auseinandergesetzt. Gemeinsam wurde festgehalten, dass kein zusätzlicher Schulraum bei der Mehrzweckhalle gebaut und am Schulhaus Oberdorf festgehalten wird.
Die neue MZH umfasst drei Stockwerke. Die Visiere wurden im April gestellt. Die Höhen der Halle sind unterschiedlich, da das Terrain grosse Unterschiede aufweist und das Gebäude zur Flawilerstrasse weniger hoch ist als die Halle zum Niveau Pausenplatz hin. Die Höhen entsprechen den Vorschriften für öffentliche Bauten.
Der Schulrat wollte nur ein Bauprojekt ausarbeiten, wenn die Zufahrt geklärt ist. Bereits im September 2022 wurde daher anlässlich eines Augenscheins vor Ort mit dem Strassenkreisinspektorat und der Kantonspolizei neben den verschiedenen Parkierungslösungen und dem Fussgängerübergang auch die Ein- und Ausfahrt im Detail besprochen. Das Strassenkreisinspektorat hat anschliessend bestätigt, dass die neue Zufahrt ab Flawilerstrasse die einzige bewilligungsfähige Zufahrt auf das untere Niveau Pausenplatz ist.
Im Gesuch um Erteilung der Baubewilligung MZH ist die neue Zufahrt so wie sie vom Kanton vorgegeben wurde, enthalten. Die Breite ergibt sich daraus, dass die Zu- und Wegfahrt ohne Rückstau oder Rückwärtsfahren möglich sein muss und die vorgeschriebenen Sichtbermen gesichert sind. Der ganze Zu- und Wegfahrbereich liegt ausserhalb des Pausenplatzes und ist von diesem abgetrennt.
Der Einbau eines Lifts in öffentlichen Gebäuden ist rechtlich vorgeschrieben und daher zwingend.
Die Parkplätze (PP) werden grundsätzlich für den Schulbetrieb benötigt. Die Primarschule verfügt heute nicht über ausreichend Parkplätze (22 PP und ein Wendeplatz). Durch die Realisierung des Fussgängerstreifens mit Mittelinsel (Projekt Kanton) und die Aufhebung des Parkplatzes vor dem Schulhaus, gehen 10 PP verloren. Die Aufhebung des Parkplatzes ist notwendig, um die Verkehrswege zu entflechten (der Zugang zum Schulhaus soll für die Kinder nicht via einen Parkplatz führen) und Platz für den Fussgängerübergang zu schaffen. Mit der Einstellhalle (24 PP und 1 IV-PP) verfügt die Primarschule nachher über genügend eigene PP.
Die Einstellhalle ist am Tag reserviert für den Schulbetrieb. Am Abend können die Parkplätze durch die Vereine genutzt werden.
Die Einstellhalle hat ein Tor und ist abschliessbar. Die Einstellhalle wird in der Nacht und am Wochenende geschlossen sein.
Der Fussgängerübergang mit Mittelinsel wird durch den Kanton unabhängig vom Ersatzbau der Mehrzweckhalle erstellt.
Im Rahmen des Vorprojekts Mehrzweckhalle wurde mit einem Verkehrsplaner ein Verkehrskonzept für die Primarschule Lütisburg erarbeitet. Ein Augenschein mit der Kantonspolizei ergab, wo eine Zufahrt zur neuen Mehrzweckhalle, mit Sicherstellung der Notzufahrt für Feuerwehr und Sanität, realisiert werden kann und wie die Entflechtung von Fussgängern und das Parkieren von Autos möglich ist.
Eine Fotovoltaikanlage muss auf die Energienutzung der Nutzer und Nutzerinnen ausgerichtet sein. Die Hauptnutzungszeiten der Schule sind am Tag. Deshalb ist es wichtig, an möglichst vielen Tagen des Jahres eine möglichst hohe Stromproduktion zu erreichen. Werden Solarpaneele in die Fassade integriert, kann über das ganze Jahr betrachtet, die höhere Energieeffizienz für die Schule erreicht werden (kein Schnee auf den Paneelen).
Es werden blendreduzierte Solarpaneele eingesetzt. Ein positiver Nebeneffekt der Paneele in der Fassade ist, dass dadurch Kosten bei der Fassadenverkleidung eingespart werden. Mit Eingabe der Baubewilligung wurden an der alten Halle Muster der Solarpaneele und der Wandverkleidung angebracht.
Die in die Fassade integrierte Anlage ist auf 60’000 kWh ausgelegt. In erster Linie ist sie zur Selbstversorgung der Schule vorgesehen (Schulbetrieb benötigt viel Storm während dem Tag).
Es wurden beide Varianten «mechanische» und «natürliche» Belüftung bearbeitet. Die Vor- und Nachteile beider Varianten wurden abgewogen. Wichtige Punkte dabei sind der Schallschutz nach Aussen, das Luftklima im Hallengebäude und die Kosten. Es ist eine mechanische Lüftung geplant.
Fragen zum Schulhaus Oberdorf
Ja, das Schulhaus Oberdorf wird gebraucht. Die aktuelle Nutzung ist:
- EG: Musikunterricht der Musikschule Toggenburg, Musikalische Grundschule für den 2. Kindergarten und die 1. Klasse, Schüler:innenrat der Primarschule
- OG: Tagesstrukturen
- DG: Spielgruppe
Schul- und Gemeinderat haben sich darauf verständigt die Liegenschaft Oberdorf als öffentlichen Raum zu erhalten. Wenn das Oberdorf verkauft würde, dann müsste die Mehrzweckhalle über den Nebenräumen aufgestockt werden, um die Tagesstrukturen, den Musikschulunterricht (Musikschule Toggenburg) und die Spielgruppe unterzubringen.
Es würde eine Umzonung benötigt. Grundsätzlich darf die Schule die Liegenschaft Oberdorf nur verkaufen, wenn dies vom Kanton genehmigt wird. Dazu müsste sie nachweisen, dass sie diesen Raum längerfristig nicht mehr benötigt.
Diverse Fragen
Die Vergaben unterstehen der öffentlichen Submission, diese hat klare Vorgaben und diese müssen wir einhalten. Das heisst, wenn eine Lütisburger Handwerksfirma an einer Submission teilnimmt, dann muss die Baukommission gemäss den Submissionsvorgaben entscheiden. Unter anderen ist ein wichtiges Kriterium der Preis. Wenn die Lütisburger Handwerker gute Offerten machen, dann haben sie gute Chancen berücksichtigt zu werden.
Bei der Schulraumerweiterung war dies sehr oft der Fall. Zahlreiche Handwerker aus Lütisburg und der näheren Umgebung konnten berücksichtigt werden.
Der Lehrplan gibt keine Jahresziele vor. So kann in einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger von bestimmten Lerninhalten vermittelt werden. Uns steht auch der Raum im Mehrzweckgebäude zur Verfügung und wir haben eine gute Aussenanlage. Auch gibt es diverse alternative Möglichkeiten für sportliche Betätigung. Unsere Nachbargemeinde unterstützt uns soweit möglich mit Hallenkapazität. Im laufenden Schuljahr konnte für alle Klassen, die das wollten, eine Hallenbelegung organisiert werden.
- Allgemeine InformationenInformationen zusammengefasst
- Bauprojekt und PläneProjektbescheschreibung und Pläne
- FinanzenBaukosten und Finanzierung
- ZeitplanUmsetzungsplanung
- VorgeschichteWas bisher gemacht wurde
- Fragen und AntwortenDas Wichtigste in Kürze
- Dokumente
- Gesamter Bericht und Antragdes Schulrates zum Baukredit
- Informationsveranstaltung 24.01.2024Präsentationsfolien
- Lütisburg AktuellAuszüge aus vergangenen Lü-Aktuell
- BestuhlungsvariantenMöglichkeiten zur Bestuhlung der MZH
- Kontakt
- KontaktformularFormular für Ihre Fragen / Anliegen
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