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Kindergarten/Einschulung/Übertritt

Einschulung in den Kindergarten

Seit Februar 2006 besteht in der Primarschule Lütisburg die Integrative Schulform ISF. Ziel dieser Schulform ist es, möglichst alle Kinder in der Regelklasse zu integrieren. In Zusammenarbeit mit den Fachpersonen, den Lehrpersonen und den Eltern werden die Kinder in der Entwicklung ihres Selbstbewusstseins, ihres Sozialverhaltens und ihrer schulischen Leistungsfähigkeit gefördert.

Bedeutung:

    • Das Kind besucht im ersten Jahr den Kindergarten nur am Vormittag.
    • Das Kind kann einen langsamen Ablösungsprozess von daheim erfahren.
    • Das Kind wird während zwei Jahren den Kindergarten besuchen.
    • Mit dem schrittweisen Kennenlernen des Umfeldes bleibt dem Kind genug Zeit sich einzugewöhnen.
    • Im Kindergarten hat das Kind viel Zeit mit gleichaltrigen Kameraden/innen zu spielen.

Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Der Wechsel vom Kindergarten in die Primarschule wird als Übertritt bezeichnet. Wenn ein Kind schulfähig ist, tritt es nach dem 2. Kindergarten in die 1. Primarklasse über. 
Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheiden die Kindergärtnerin, die Einschulungsverantwortliche und die Eltern gemeinsam. Gerade Kinder im Alter des Übertritts in die Primarschule haben deutliche Entwicklungsunterschiede. Dies ist in den meisten Fällen normal und kein Anlass dafür, spezielle Massnahmen zu ergreifen. Sind diese Entwicklungsunterschiede aber erheblicher, bieten wir in der Primarschule Lütisburg verschieden Formen des Übertritts an.

Reguläre Einschulung

Am 1. August nach Vollendung des 4. Altersjahres werden die Kinder schulpflichtig. Nach 2 Jahren Kindergarten erfolgt der Übertritt in die 1. Primarklasse.

Einschulung mit Unterstützung durch die Schulische Heilpädagogin

Kinder mit leichten Entwicklungsverzögerungen und/oder einer Teilleistungs-schwäche werden in der 1. Primarklasse durch die Schulische Heilpädagogin unterstützt.

Drittes Kindergartenjahr mit Förderlektionen

In besonderen Fällen bleiben noch nicht schulfähige Kinder ein weiteres Jahr im Kindergarten. Sie werden zusätzlich durch die ISF-Betreuerin gefördert.

Einschulungsjahr

Kinder mit grosser Entwicklungsverzögerung und/oder emotionaler Unreife und grossem Förderbedarf können nach Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst das Einschulungsjahr in Bazenheid besuchen.

Sonderschulung

Kinder mit schweren Sprachstörungen, einer geistigen Behinderung oder mit schweren sozialen Problemen können nach einer Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst direkt in eine Sonderschule eingeschult werden (z.B. Sprachförderzentrum Wattwil, Heilpädagogische Schule Wattwil, etc.)