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Schulergänzende Tagesstrukturen

Ab dem Schuljahr 2023/24 bietet die Primarschule Lütisburg im ehemaligen Schulhaus Oberdorf schulergänzende Tagesstrukturen an. Die Tagesstrukturen sind ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot, das Familien dabei unterstützen soll, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.

Die Tagesstrukturen bieten Betreuungsplätze für Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse an:

Module während den Schulwochen
ModuleZeiten
Morgen (inkl. Frühstück)
07:00 bis 08:00 Uhr
Mittag (inkl. Mittagessen)
11:45 bis 13:30 Uhr
Nachmittag 1
13:30 bis 15:30 Uhr
Nachmittag 2 (inkl. Zvieri)
15:30 bis 18:00 Uhr
Nachmittag Mittwoch (inkl. Zvieri)
13:30 bis 18:00 Uhr

Module in den Ferien  
(1. & 2. Herbstferienwoche, Sportferien, Frühlingsferien,
 1./2. & 5. Sommerferienwoche)

ModuleZeiten
Vormittag
07:00 bis 12:00 Uhr
Mittag (inkl. Mittagessen)
12:00 bis 13:30 Uhr
Nachmittag
13:30 bis 18:00 Uhr
Ganzer Tag
07:00 bis 18:00 Uhr

In der Elternbroschüre 24/25 finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Tagesstrukturen (inkl. Tarife).

Öffnungszeiten / Jahresplanung

Die Öffnungszeiten der Tagesstrukturen hängen von den Anmeldungen ab. Die Öffnungszeiten im Schuljahr 2024/2025 sowie die Jahresplanung sind hier zu finden.

Kontakt

Bei Fragen steht die Leiterin der Tagesstrukturen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; 079 531 69 18) gerne zur Verfügung.

Team der Tagesstrukturen
  • Karin Peterer (Leitung)
  • Erika Aerne
  • Rebekka Bandi
Dokumente SJ 24/25
Anmeldeformulare SJ 24/25

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung für die Tagesstrukturen. Pro Kind benötigen wir ein ausgefülltes Anmeldeformular.

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Schulgemeinde Lütisburg, Flawilerstrasse 27, Postfach, 9604 Lütisburg.

Hinweis: Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung können in der Steuererklärung abgezogen werden (Kanton: Abzug von max. Fr. 25'000 pro Kind; Bund: Abzug von max. Fr. 10'100 pro Kind).