Fragen und Antworten zum
«Ersatzbau Mehrzweckhalle Lütisburg» (MZH)
In den letzten Jahren haben wir alle von vergleichsweise tiefen Steuern in Lütisburg profitiert. 2021 wurde der Steuerfuss auf 115% gesenkt. Vor zehn Jahren betrug der Steuerfuss noch 145%. Die Senkungen waren möglich, weil keine grossen Investitionen anstanden und keine Steuern auf Vorrat eingezogen werden dürfen. Nun muss unsere Infrastruktur erneuert werden, entsprechend steigt der Steuerfuss wieder an.
Die jetzige Halle ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Eine Sanierung wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, ohne dass ein Mehrwert entsteht. Schul- und Gemeinderat sind sich daher einig, dass Lütisburg eine neue Mehrzweckhalle benötigt.
Müsste eine Sanierung geplant werden, entstünden allein für die Abklärungsarbeiten, was eine solche Sanierung kosten würde, Kosten in der Höhe eines Projektierungskredites. Dies da für diese Abklärungen Ingenieure und weitere Fachleute einbezogen werden müssten.
Die Bürgerschaft finanziert eine Einfachhalle. Die Kosten für die Verbreiterung und Unterteilung der Einfachhalle werden privat finanziert.
An der Schulbürgerversammlung vom März 2022 hat der Schulrat von der Bürgerschaft den Auftrag erhalten neben der Einfachhalle zusätzlich eine grössere, unterteilbare Halle zu prüfen. Der Schulrat hat sich im Februar 2023 für die breitere Variante entschieden und folgendes festgehalten: Die Voraussetzungen für beide Varianten sind erfüllt, beide Varianten sind für den Schulbetrieb gleichwertig und die Baukosten für die öffentliche Hand identisch, die Mehrkosten für den Betrieb sind leicht höher, es geht kein zusätzlicher Pausenplatz verloren, da die Zusatzbreite auskragend ist. Der Gemeinderat unterstützte diesen Entscheid.
Nein. Bei der Planung eines Schulgebäudes ist es auch Aufgabe des Architekten, mögliche Zukunftsaussichten aufzuzeigen. Dies wurde auch bei der Schulraumerweiterung und dem bestehenden Schulhaus gemacht. Genauso verhält es sich mit dem Mehrzweckhallengebäude.
Es ist für die Zukunft wichtig, so zu planen und zu bauen, dass eine Erweiterung möglich wäre. Im Rahmen des Vorprojektes wurde ein Modell erstellt, bei dem der Architekt aufzeigte, wie eine solche Lösung aussehen könnte.
Mehr Schulraum würde die Schule Lütisburg benötigen, wenn die Absicht bestünde, die Liegenschaft Oberdorf zu verkaufen oder sich die Schülerzahlen so entwickeln, dass mehr als 10 – 11 Klassen gebildet werden müssten.
Schul- und Gemeinderat haben sich im Vorfeld zur Planung der Mehrzweckhalle mit diesem Thema auseinandergesetzt. Gemeinsam wurde festgehalten, dass kein zusätzlicher Schulraum bei der Mehrzweckhalle gebaut und am Schulhaus Oberdorf festgehalten wird.
Ja, das Schulhaus Oberdorf wird gebraucht. Die aktuelle Nutzung ist:
- EG: Musikunterricht der Musikschule Toggenburg, Musikalische Grundschule für den 2. Kindergarten und die 1. Klasse, Schüler:innenrat der Primarschule
- OG: Tagesstrukturen
- DG: Spielgruppe
Das Projekt ist kosteneffizient und ortsbaulich gut eingepasst. Die Kosten der Mehrzweckhalle entsprechen marktüblichen Preisen und basieren auf Offerten.
Die Unterteilbarkeit und Verbreiterung der Halle werden durch private Gelder finanziert. Die Kosten für die Bürgerschaft betragen Fr. 7.6 Mio. Franken. Auf den Bau von Parkplätzen kann nicht verzichtet werden, da ein Projekt ohne zusätzliche Parkplätze nicht bewilligungsfähig wäre. Schulrat und Architekt haben sich vertieft mit den Parkplätzen befasst und sind überzeugt, dass Parkplätze unter der Halle das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Der Einbau eines Lifts in öffentlichen Gebäuden ist rechtlich vorgeschrieben und daher zwingend.
Für Unterhalt und Betrieb wurde mit 1.5% der Bausumme (Fr. 123'000) gerechnet. Werden die jetzigen Kosten abgezogen, ergeben sich die ausgewiesenen Mehrkosten von Fr. 60'000. In den ersten Jahren werden die Kosten tiefer sein, da bei einer neuen Halle kein grosser Unterhaltsaufwand ansteht.
Schul- und Gemeinderat haben sich darauf verständigt die Liegenschaft Oberdorf als öffentlichen Raum zu erhalten. Wenn das Oberdorf verkauft würde, dann müsste die Mehrzweckhalle über den Nebenräumen aufgestockt werden, um die Tagesstrukturen, den Musikschulunterricht (Musikschule Toggenburg) und die Spielgruppe unterzubringen.
Es braucht eine Genehmigung für eine Umzonung. Grundsätzlich darf die Schule die Liegenschaft Oberdorf nur verkaufen, wenn dies genehmigt wird. Dazu müsste sie nachweisen, dass sie diesen Raum längerfristig nicht mehr benötigt.
Die Vergaben unterstehen der öffentlichen Submission, diese hat klare Vorgaben und diese müssen wir einhalten. Das heisst, wenn eine Lütisburger Handwerksfirma an einer Submission teilnimmt, dann muss die Baukommission gemäss den Submissionsvorgaben entscheiden. Unter anderen ist ein wichtiges Kriterium der Preis. Wenn die Lütisburger Handwerker gute Offerten machen, dann haben sie gute Chancen berücksichtigt zu werden. Bei der SRE war dies sehr oft der Fall. Zahlreiche Handwerker aus Lütisburg und der näheren Umgebung konnten berücksichtigt werden.
Fr. 600'000 an privaten Geldern stehen fix zur Verfügung (davon Fr. 200'000 Spenden des Turnvereins). Für die letzten Fr. 100’000 Spenden des privaten Geldgebers muss der Bedarf nach diesen Mitteln ausgewiesen werden (Verbreiterung / Unterteilbarkeit), deshalb kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden, wie viel der Fr. 700’000 Spendengelder eingesetzt werden dürfen. Das hängt von den Vergaben ab. Wir wollen auf der sicheren Seite sein. Deshalb die Differenz von rund Fr. 100’000.
Der Lehrplan gibt keine Jahresziele vor. So kann in einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger von bestimmten Lerninhalten vermittelt werden. So lässt sich ein Jahr gut überbrücken. Wir haben bei den umliegenden Schulen angefragt, ob sie Hallenkapazität für uns hätten. Leider sind die meisten selbst gut ausgebucht. Was diesbezüglich möglich ist, wird sich erst im Frühling zeigen. Uns steht auch der Raum im Mehrzweckgebäude zur Verfügung und wir haben eine gute Aussenanlage. Auch gibt es diverse alternative Möglichkeiten für sportliche Betätigung. Die Schulleitung macht mit den Lehrpersonen, die Sport unterrichten eine Planung. Auch die Sportvereine müssen sich für dieses Jahr ein Alternativprogramm einfallen lassen.
Die Parkplätze (PP) werden grundsätzlich für den Schulbetrieb benötigt. Die Primarschule verfügt heute nicht über ausreichend Parkplätze (22 PP und ein Wendeplatz). Durch die Realisierung des Fussgängerstreifens mit Mittelinsel und die Aufhebung des Parkplatzes vor dem Schulhaus, gehen 10 PP verloren. Die Aufhebung des Parkplatzes ist notwendig, um die Verkehrswege zu entflechten (der Zugang zum Schulhaus soll für die Kinder nicht via einen Parkplatz führen) und Platz für den Fussgängerübergang zu schaffen. Mit der Einstellhalle (25 PP) verfügt die Primarschule nachher über genügend eigene PP. Die Einstellhalle ist am Tag reserviert für den Schulbetrieb. Am Abend können die Parkplätze auch durch die Vereine genutzt werden.
Die Einstellhalle hat ein Tor und ist abschliessbar. Die Einstellhalle wird in der Nacht und am Wochenende zu sein.
Der Fussgängerübergang mit Mittelinsel wird durch den Kanton unabhängig vom Ersatzbau der Mehrzweckhalle erstellt.
Im Rahmen des Vorprojekts Mehrzweckhalle wurde mit einem Verkehrsplaner ein Verkehrskonzept für die Primarschule Lütisburg erarbeitet. Ein Augenschein mit der Kantonspolizei ergab, wo eine Zufahrt zur neuen Mehrzweckhalle, mit Sicherstellung der Notzufahrt für Feuerwehr und Sanität, realisiert werden kann und wie die Entflechtung von Fussgängern und das Parkieren von Autos möglich ist.
Eine Fotovoltaikanlage muss auf die Energienutzung der Nutzer:innen ausgerichtet sein. Die Hauptnutzungszeiten der Schule sind am Tag. Deshalb ist es wichtig, an möglichst vielen Tagen des Jahres eine möglichst hohe Stromproduktion zu erreichen. Werden Solarpaneele in die Fassade integriert, kann über das ganze Jahr betrachtet, die höhere Energieeffizienz für die Schule erreicht werden (kein Schnee auf den Paneelen).
Es werden blendreduzierte Solarpaneele eingesetzt. Ein positiver Nebeneffekt der Paneele in der Fassade ist, dass dadurch Kosten bei der Fassadenverkleidung eingespart werden.
Die in die Fassade integrierte Anlage ist auf 60’000 kWh ausgelegt. In erster Linie ist sie zur Selbstversorgung der Schule vorgesehen (Schulbetrieb benötigt viel Storm während dem Tag).
Es wurden beide Varianten «mechanische» und «natürliche» Belüftung bearbeitet. Die Vor- und Nachteile beider Varianten wurden abgewogen. Wichtige Punkte dabei sind der Schallschutz nach Aussen, das Luftklima im Hallengebäude und die Kosten. Aktuell wird eine mechanische Lüftung geplant.
Die Gemeinde hat eine Million Franken für den Mehrzweckhallenbau rückgestellt. Kann dieses Geld von den Kosten abgezogen werden?
Nein. Die Rückstellung der Gemeinde muss nach Bauabschluss für die Amortisation zu gleichen Teilen über die gesamte Amortisationsdauer eingesetzt werden. Dies entlastet während dieser Zeit den Finanzbedarf der Schule und daher die Bürger:innen von Lütisburg, weil die Schule weniger Mittel für die Amortisation benötigt.
- Allgemeine InformationenInformationen zusammengefasst
- Bauprojekt und PläneProjektbescheschreibung und Pläne
- FinanzenBaukosten und Finanzierung
- ZeitplanUmsetzungsplanung
- VorgeschichteWas bisher gemacht wurde
- Fragen und AntwortenDas Wichtigste in Kürze
- Dokumente
- Gesamter Bericht und Antragdes Schulrates zum Baukredit
- Informationsveranstaltung 24.01.2024Präsentationsfolien
- Lütisburg AktuellAuszüge aus vergangenen Lü-Aktuell
- BestuhlungsvariantenMöglichkeiten zur Bestuhlung der MZH
- Kontakt
- KontaktformularFormular für Ihre Fragen / Anliegen
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