Fragen und Antworten zum
«Ersatzbau Mehrzweckhalle Lütisburg» (MZH)
Fragen zur Baueingabe Abbruch und zur Baueingabe Ersatzbau MZH
Im November 2024 wurde die Zeitplanung für den Bau der Mehrzweckhalle neu erstellt. Der Schulrat musste abwägen, welches das kostengünstigste und effizienteste Vorgehen ist. Um die Arbeiten möglichst gut am Schulbetrieb vorbeizubringen, die Hallenschliessung möglichst kurz zu halten und schlussendlich, um Kosten zu sparen, hat der Schulrat entschieden, so schnell wie möglich die Eingabe Hallenabbruch einzureichen und parallel zu diesem Bewilligungsverfahren an der eigentlichen Baueingabe weiterzuarbeiten. Das hätte erlaubt, die Zeit der Prüfung der Baubewilligung MZH für die Schadstoffsanierung und den Rückbau der Halle zu nutzen, Anfang Dezember wurde die Eingabe Hallenabbruch eingereicht. Es konnte damit gerechnet werden, dass die Bewilligung Hallenrückbau bis Anfang Februar vorliegt. Darauf hat der Schulrat die Planung ausgerichtet.
Das zweiteilige Verfahren ist rechtlich zulässig. Der Schulrat hat dazu Rücksprache mit einem Fachjuristen gehalten.
Nach der Abweisung der Abstimmungsbeschwerde durch das Departement des Intern Mitte September 2024 musste zuerst die Rekursfrist abgewartet werden. Die Arbeiten konnten nicht sofort von 0 auf 100 wieder aufgenommen werden. Die Architekten und Ingenieure mussten die Arbeiten sechs Monate unterbrechen und haben andere Arbeiten angenommen. Anfang November liefen die Arbeiten mit Hochdruck wieder an. Die Erarbeitung einer Baubewilligung benötigt Zeit. Um die Zeit möglichst gut zu nutzen, wurde aber bereits Anfang Dezember das Gesuch um Erteilung der Bewilligung Abbruch eingereicht.
Ende November 2024 ging der Schulrat davon aus, dass die Baubewilligung gegen Ende Januar parat sein sollte. Das erwies sich als zu ambitioniert. Die letzten Arbeiten am Gesuch sind im März 2025 erfolgt. Auf Anraten eines Fachjuristen hat der Schulrat entschieden, zuerst den Entscheid der Gemeinde zu den Einsprachen abzuwarten, da es sich um zwei separate Verfahren handelt. Die Einsprachen wurden mit Schreiben vom 20. März abgewiesen. Die Baubewilligung wird Ende März eingereicht und die Visiere gestellt.
Die Visiere werden normalerweise gestellt, wenn die Baubewilligung eingereicht wird und nicht bereits für den Abbruch. Je nach Gemeinde dürfen die Visiere sogar erst für die Auflagefrist aufgestellt werden. Da es diesbezüglich in Lütisburg keine Vorgaben gibt, hat der Schulrat die Visiere per Ende März (Einreichung Baubewilligung) in Auftrag gegeben. Auch bei dieser Vergabe müssen die Submissionsauflagen eingehalten werden.
Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Als Kriterium zur Beurteilung der Betroffenheit dient in der Praxis die räumliche Distanz/Nähe zum Bauvorhaben bzw. zur Anlage. Zu den Gründen für die Einsprachen zum Hallenabbruch kann der Schulrat keine Stellung nehmen. Er kann nur versichern, dass die Baueingaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden und der Schulrat alles daransetzt, bewilligungsfähige Gesuche einzureichen.
Der Schulrat gibt jederzeit gerne Auskunft zu allen Bereichen, wo er Auskunft geben darf, und nimmt Kritik und Anregungen ernst. Der Schulrat ist im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Turnhalle. Er hat sie am 5. Januar 2025 zu einem Informationsanlass eingeladen.
Wir würden es begrüssen, wenn Anwohnerinnen und Anwohner bauliche Anliegen mit uns vorgängig besprechen würden und nicht erst im Rahmen einer Einsprache.
Fragen zur Schliessung der alten Halle und zum Turnunterricht ohne Halle
Anfang Dezember wurde die Baueingabe Hallenabbruch eingereicht. Es konnte damit gerechnet werden, dass die Bewilligung Schadstoffsanierung und Hallenrückbau bis Anfang Februar vorliegt. Darauf hat der Schulrat die Planung ausgerichtet. Die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten haben zwei Monate Vorlauf benötigt:
- Anpassung Pensum Hausdienst / Pensionierung Schulbusfahrer: Mit der Schliessung der Halle fällt das ganze Hallenpensum Hausdienst weg, wie auch die Unterhaltskosten dieses Gebäudeteils. Es war daher von Anfang an geplant, dass B. und T. Oberlin das während der Bauzeit wegfallende Pensum durch Schulbusfahrten kompensieren. Aufgrund der Verzögerung durch die Abstimmungsbeschwerde wurde die Pensionierung unseres Schulbusfahrers H. Näf hinausgezögert. Im November wurde die Pensenanpassung auf den Semesterwechsel geplant und entsprechend budgetiert. Unser Schulbusfahrer H. Näf konnte Ende Januar mit einem halben Jahr Verspätung in die wohlverdiente Pension gehen. B. und T. Oberlin übernahmen sämtliche Schulbusfahrten.
- Organisation Turnbetrieb und Turnunterricht ohne Halle: Die externen Nutzer und Nutzerinnen hatten dank der frühzeitigen Ankündigung der Hallenschliessung genügend Zeit sich für eine Ersatzlösung in den Nachbargemeinden und im Mehrzweckgebäude umzusehen. Der Turnunterricht ohne Halle wurde bereits letzten Frühling geplant, die Umsetzung aber aufgrund der Abstimmungsbeschwerde verschoben. Auf den Semesterwechsel wurde nun der Turnunterricht ohne Halle umgesetzt. Ein Hallenslot in Ganterschwil war mittlerweile bereits vergeben. Dafür erhielt die Schule einen Slot in Dietfurt.
- Räumung und Zwischenlagerung: Die Materialien aus dem Hallentrakt wurden ausgelagert und der Zwischentrakt wurde für den Umzug des Hausdienstes vorbereitet.
Der Schulrat bedauert sehr, dass die Eltern aktuell ihre Kinder für den Freizeitsport an der alten Halle vorbei in andere Hallen fahren müssen.
Bei einer Eingabe der Bewilligungen im März hätte ungefähr im Juli mit einer Bewilligung gerechnet werden können. Mit der Schadstoffsanierung hätte dann ungefähr im August begonnen werden können. Es wäre entsprechend nicht möglich gewesen, die Rohbauten vor dem Winter zu erstellen. Die Fertigstellung der Halle hätte sich entsprechend um weitere sechs Monate verzögert. Die Planung, die der Schulrat im November 2024 erstellt hat, sah als Ziel eine Fertigstellung der Halle bis im Sommer 2026 vor. In der Broschüre für die Baukreditabstimmung vom 03.03.2024 ging der Schulrat von einem Bezug der Halle im Sommer 2025 aus.
Grundsätzlich ja, solange mit der Schadstoffsanierung noch nicht begonnen wurde. Sollte die Halle wieder geöffnet werden müssen, muss erneut eine Schulbusfahrerin oder ein Schulbusfahrer gefunden sowie das ausgelagerte Material zurück transportiert werden. Diese Kosten sind im aktuellen Budget nicht berücksichtigt.
Für das aktuelle Budget sind die Mehr- und Minderkosten der Hallenschliessung ausgeglichen (Minderkosten: Wegfall Pensum Hausdienst Halle, Wegfall Unterhaltskosten; Mehrkosten: Hallenersatz für Turnunterricht inkl. zusätzliche Schulbustransporte, Einlagerungskosten). Der Schulrat hat für den Hallenersatz und die Einlagerung sehr gute Konditionen erhalten. Er dankt allen, die das möglich gemacht haben und machen für ihre Grosszügigkeit und Unterstützung.
Der Lehrplan gibt keine Jahresziele vor. So kann in einem Jahr mehr und in einem anderen Jahr weniger von bestimmten Lerninhalten vermittelt werden. So lässt sich ein Jahr gut überbrücken. Wir haben bei den umliegenden Schulen angefragt, ob sie Hallenkapazität für uns hätten. Leider sind die meisten selbst gut ausgebucht. Was diesbezüglich möglich ist, wird sich erst im Frühling zeigen. Uns steht auch der Raum im Mehrzweckgebäude zur Verfügung und wir haben eine gute Aussenanlage. Auch gibt es diverse alternative Möglichkeiten für sportliche Betätigung. Die Schulleitung hat mit den Lehrpersonen, die Sport unterrichten eine Planung gemacht. Auch die Sportvereine müssen sich für dieses Jahr ein Alternativprogramm einfallen lassen.
Fragen zum weiteren Vorgehen und zur Planung
Zuerst muss die Rekursfrist abgewartet werden. Erst nachher kann die Submission (für öffentliche Bauten vorgeschrieben) gemacht werden. Wie schnell die Firmen mit den Arbeiten beginnen können, muss zuerst abgeklärt werden. Die Firmen Schadstoffsanierung hatten die Arbeiten ab Februar eingeplant und haben aufgrund der Verzögerungen andere Aufträge angenommen. Der Schulrat rechnet mit sechs bis acht Wochen für die Schadstoffsanierung. Anschliessend erfolgt der Hallenrückbau, insgesamt werden dafür rund drei Monate benötigt. Der Schulrat hofft, dass die Arbeiten bis zu den Sommerferien abgeschlossen werden können.
Die Unterlagen für die Baubewilligung Ersatzbau MZH wurde in den letzten Wochen finalisiert und werden Ende März 2025 eingereicht. Die öffentliche Bauauflage dauert 14 Tage und wird durch die Bauverwaltung der Gemeinde festgelegt. Das Baugesuch muss durch den Kanton und die Gemeinde geprüft werden. Der Schulrat rechnet für das Baubewilligungsverfahren mit einer Dauer von rund drei Monaten.
Nach Erhalt der Baubewilligung und Ablauf der Rekursfrist werden die Vergaben gemacht. Ein Start der Bauarbeiten erscheint (Stand März 2025) ab August/September realistisch. Ideal wäre, wenn die Rohbauten vor dem Winter abgeschlossen werden könnten. Die Planung vom November 2024 sah eine Fertigstellung der Halle bis im Sommer 2026 vor. Ob dies weiterhin möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Fragen zu den Kosten und zur Finanzierung
Der Schulrat ist für ein von der Bevölkerung an der Urne genehmigtes Projekt verantwortlich. Er ist verpflichtet, das Projekt umzusetzen. Je länger das Projekt hinausgezögert wird, desto höher werden teuerungsbedingt die Kosten. Eine Redimensionierung ist nicht möglich. Das Projekt wurde so kosteneffizient wie möglich geplant. Die Kosten der Mehrzweckhalle entsprechen marktüblichen Preisen und basieren auf Offerten. Änderungen am Projekt zum jetzigen Zeitpunkt hätten ebenfalls Kostenfolgen.
Die Unterteilbarkeit und Verbreiterung der Halle werden durch private Gelder finanziert. Diese Gelder sind vorhanden. Auf den Bau von Parkplätzen kann nicht verzichtet werden, da ein Projekt ohne zusätzliche Parkplätze nicht bewilligungsfähig wäre. Schulrat und Architekt haben sich vertieft mit den Parkplätzen befasst und sind überzeugt, dass Parkplätze unter der Halle das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
In der Broschüre für die Abstimmung vom 03.03.2024 über den Baukredit wurde dazu folgendes kommuniziert: Zur Finanzierung des Bauvorhabens mit einem Investitionsvolumen von 7.6 Mio. Franken wird die Primarschulgemeinde Lütisburg bei der Politischen Gemeinde Lütisburg ein Darlehen aufnehmen. Die Politische Gemeinde muss ihrerseits den benötigten Betrag vollumfänglich fremdfinanzieren, was Zinskosten von rund Fr. 133‘000 auslösen wird. Die Baukosten werden über die Investitionsrechnung gebucht. Nach Abschluss des Bauwerks werden die Ausgaben aktiviert und über 30 Jahre abgeschrieben. Somit muss mit Abschreibungen von Fr. 253‘000 pro Jahr gerechnet werden. Des Weiteren muss jährlich mit zusätzlichen Unterhaltskosten (inkl. Personalkosten) von rund Fr. 60‘000 gerechnet werden. Aufgrund der aktuell bekannten Rahmenbedingung muss für das geplante Bauprojekt isoliert betrachtet mit einer Steuerfusserhöhung von rund 15 % bis 17 % gerechnet werden.
Die Aufwendungen für die Verbreiterung und Hallenteilung werden durch die Spendengelder finanziert.
Fr. 600'000 an privaten Geldern stehen fix zur Verfügung (davon Fr. 200'000 Spenden des Turnvereins). Für die letzten Fr. 100’000 Spenden des privaten Geldgebers muss der Bedarf nach diesen Mitteln ausgewiesen werden (Verbreiterung / Unterteilbarkeit), deshalb kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden, wie viel der Fr. 700’000 Spendengelder eingesetzt werden können. Das hängt von den Vergaben ab. Wir wollen auf der sicheren Seite sein. Deshalb die Differenz von rund Fr. 100’000.
In den letzten Jahren haben wir alle von vergleichsweise tiefen Steuern in Lütisburg profitiert. 2021 wurde der Steuerfuss auf 115% gesenkt. Vor zehn Jahren betrug der Steuerfuss noch 145%. Nun muss unsere Infrastruktur erneuert werden, entsprechend steigt der Steuerfuss wieder an.
Für Unterhalt und Betrieb wurde mit 1.5% der Bausumme (Fr. 123'000) gerechnet. Werden die jetzigen Kosten abgezogen, ergeben sich die ausgewiesenen Mehrkosten von Fr. 60'000. In den ersten Jahren werden die Kosten tiefer sein, da bei einer neuen Halle kein grosser Unterhaltsaufwand ansteht.
Fragen zum Bauprojekt (Höhe der Halle, Zufahrt, PVE, Parkierung etc.)
Die jetzige Halle ist stark sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Eine Sanierung wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, ohne dass ein Mehrwert entsteht. Schul- und Gemeinderat sind sich daher einig, dass Lütisburg eine neue Mehrzweckhalle benötigt.
Müsste eine Sanierung geplant werden, entstünden allein für die Abklärungsarbeiten, was eine solche Sanierung kosten würde, Kosten in der Höhe eines Projektierungskredites. Dies da für diese Abklärungen Ingenieure und weitere Fachleute einbezogen werden müssten.
Die Bürgerschaft finanziert eine Einfachhalle. Die Kosten für die Verbreiterung und Unterteilung der Einfachhalle werden privat finanziert.
An der Schulbürgerversammlung vom März 2022 hat der Schulrat von der Bürgerschaft den Auftrag erhalten neben der Einfachhalle zusätzlich eine grössere, unterteilbare Halle zu prüfen. Der Schulrat hat sich im Februar 2023 für die breitere Variante entschieden und folgendes festgehalten: Die Voraussetzungen für beide Varianten sind erfüllt, beide Varianten sind für den Schulbetrieb gleichwertig und die Baukosten für die öffentliche Hand identisch, die Mehrkosten für den Betrieb sind leicht höher, es geht kein zusätzlicher Pausenplatz verloren, da die Zusatzbreite auskragend ist. Der Gemeinderat unterstützte diesen Entscheid.
Nein. Bei der Planung eines Schulgebäudes ist es auch Aufgabe des Architekten, mögliche Zukunftsaussichten aufzuzeigen. Dies wurde auch bei der Schulraumerweiterung und dem bestehenden Schulhaus gemacht. Genauso verhält es sich mit dem Mehrzweckhallengebäude.
Es ist für die Zukunft wichtig, so zu planen und zu bauen, dass eine Erweiterung möglich wäre. Im Rahmen des Vorprojektes wurde ein Modell erstellt, bei dem der Architekt aufzeigte, wie eine solche Lösung aussehen könnte.
Mehr Schulraum würde die Schule Lütisburg benötigen, wenn die Absicht bestünde, die Liegenschaft Oberdorf zu verkaufen oder sich die Schülerzahlen so entwickeln, dass mehr als 10 – 11 Klassen gebildet werden müssten.
Schul- und Gemeinderat haben sich im Vorfeld zur Planung der Mehrzweckhalle mit diesem Thema auseinandergesetzt. Gemeinsam wurde festgehalten, dass kein zusätzlicher Schulraum bei der Mehrzweckhalle gebaut und am Schulhaus Oberdorf festgehalten wird.
Die neue MZH umfasst drei Stockwerke. Die Höhen der Halle sind unterschiedlich, da das Terrain grosse Unterschiede aufweist und das Gebäude zur Flawilerstrasse weniger hoch ist als die Halle zum Niveau Pausenplatz hin. Die Höhen entsprechen den Vorschriften für öffentliche Bauten.
Der Schulrat wollte nur ein Bauprojekt ausarbeiten, wenn die Zufahrt geklärt ist. Bereits im September 2022 wurde daher anlässlich eines Augenscheins vor Ort mit dem Strassenkreisinspektorat und der Kantonspolizei neben den verschiedenen Parkierungslösungen und dem Fussgängerübergang auch die Ein- und Ausfahrt im Detail besprochen. Das Strassenkreisinspektorat hat anschliessend bestätigt, dass die neue Zufahrt ab Flawilerstrasse die einzige bewilligungsfähige Zufahrt auf das untere Niveau Pausenplatz ist.
Die Zufahrt ist nicht Teil der Bewilligung Abbruch. Dafür wird nur eine provisorische Zufahrt benötigt. Im Gesuch um Erteilung der Baubewilligung MZH ist die neue Zufahrt so wie sie vom Kanton vorgegeben wurde, enthalten. Dies bedingt, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der Zentrumsüberbauung durch die Schule um ihre Unterschrift dazu angefragt werden müssen.
Der Einbau eines Lifts in öffentlichen Gebäuden ist rechtlich vorgeschrieben und daher zwingend.
Die Parkplätze (PP) werden grundsätzlich für den Schulbetrieb benötigt. Die Primarschule verfügt heute nicht über ausreichend Parkplätze (22 PP und ein Wendeplatz). Durch die Realisierung des Fussgängerstreifens mit Mittelinsel und die Aufhebung des Parkplatzes vor dem Schulhaus, gehen 10 PP verloren. Die Aufhebung des Parkplatzes ist notwendig, um die Verkehrswege zu entflechten (der Zugang zum Schulhaus soll für die Kinder nicht via einen Parkplatz führen) und Platz für den Fussgängerübergang zu schaffen. Mit der Einstellhalle (25 PP) verfügt die Primarschule nachher über genügend eigene PP. Die Einstellhalle ist am Tag reserviert für den Schulbetrieb. Am Abend können die Parkplätze durch die Vereine genutzt werden.
Die Einstellhalle hat ein Tor und ist abschliessbar. Die Einstellhalle wird in der Nacht und am Wochenende geschlossen sein.
Der Fussgängerübergang mit Mittelinsel wird durch den Kanton unabhängig vom Ersatzbau der Mehrzweckhalle erstellt.
Im Rahmen des Vorprojekts Mehrzweckhalle wurde mit einem Verkehrsplaner ein Verkehrskonzept für die Primarschule Lütisburg erarbeitet. Ein Augenschein mit der Kantonspolizei ergab, wo eine Zufahrt zur neuen Mehrzweckhalle, mit Sicherstellung der Notzufahrt für Feuerwehr und Sanität, realisiert werden kann und wie die Entflechtung von Fussgängern und das Parkieren von Autos möglich ist.
Eine Fotovoltaikanlage muss auf die Energienutzung der Nutzer und Nutzerinnen ausgerichtet sein. Die Hauptnutzungszeiten der Schule sind am Tag. Deshalb ist es wichtig, an möglichst vielen Tagen des Jahres eine möglichst hohe Stromproduktion zu erreichen. Werden Solarpaneele in die Fassade integriert, kann über das ganze Jahr betrachtet, die höhere Energieeffizienz für die Schule erreicht werden (kein Schnee auf den Paneelen).
Es werden blendreduzierte Solarpaneele eingesetzt. Ein positiver Nebeneffekt der Paneele in der Fassade ist, dass dadurch Kosten bei der Fassadenverkleidung eingespart werden. Mit Eingabe der Baubewilligung werden an der alten Halle Muster der Solarpaneele und der Wandverkleidung angebracht.
Die in die Fassade integrierte Anlage ist auf 60’000 kWh ausgelegt. In erster Linie ist sie zur Selbstversorgung der Schule vorgesehen (Schulbetrieb benötigt viel Storm während dem Tag).
Es wurden beide Varianten «mechanische» und «natürliche» Belüftung bearbeitet. Die Vor- und Nachteile beider Varianten wurden abgewogen. Wichtige Punkte dabei sind der Schallschutz nach Aussen, das Luftklima im Hallengebäude und die Kosten. Aktuell wird eine mechanische Lüftung geplant.
Fragen zum Schulhaus Oberdorf
Ja, das Schulhaus Oberdorf wird gebraucht. Die aktuelle Nutzung ist:
- EG: Musikunterricht der Musikschule Toggenburg, Musikalische Grundschule für den 2. Kindergarten und die 1. Klasse, SchülerInnenrat der Primarschule
- OG: Tagesstrukturen
- DG: Spielgruppe
Schul- und Gemeinderat haben sich darauf verständigt die Liegenschaft Oberdorf als öffentlichen Raum zu erhalten. Wenn das Oberdorf verkauft würde, dann müsste die Mehrzweckhalle über den Nebenräumen aufgestockt werden, um die Tagesstrukturen, den Musikschulunterricht (Musikschule Toggenburg) und die Spielgruppe unterzubringen.
Es würde eine Umzonung benötigt. Grundsätzlich darf die Schule die Liegenschaft Oberdorf nur verkaufen, wenn dies vom Kanton genehmigt wird. Dazu müsste sie nachweisen, dass sie diesen Raum längerfristig nicht mehr benötigt.
Diverse Fragen
Die Vergaben unterstehen der öffentlichen Submission, diese hat klare Vorgaben und diese müssen wir einhalten. Das heisst, wenn eine Lütisburger Handwerksfirma an einer Submission teilnimmt, dann muss die Baukommission gemäss den Submissionsvorgaben entscheiden. Unter anderen ist ein wichtiges Kriterium der Preis. Wenn die Lütisburger Handwerker gute Offerten machen, dann haben sie gute Chancen berücksichtigt zu werden.
Bei der SRE war dies sehr oft der Fall. Zahlreiche Handwerker aus Lütisburg und der näheren Umgebung konnten berücksichtigt werden.
- Allgemeine InformationenInformationen zusammengefasst
- Bauprojekt und PläneProjektbescheschreibung und Pläne
- FinanzenBaukosten und Finanzierung
- ZeitplanUmsetzungsplanung
- VorgeschichteWas bisher gemacht wurde
- Fragen und AntwortenDas Wichtigste in Kürze
- Dokumente
- Gesamter Bericht und Antragdes Schulrates zum Baukredit
- Informationsveranstaltung 24.01.2024Präsentationsfolien
- Lütisburg AktuellAuszüge aus vergangenen Lü-Aktuell
- BestuhlungsvariantenMöglichkeiten zur Bestuhlung der MZH
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